Newsletter 1/2023 - Vergütung für Fotovoltaikanlage
Zu Beginn des Jahres eine gute Nachricht. Vielleicht haben Sie es ja auch schon selbst gelesen: Der Kanton hat seine Steuerpraxis geändert.
Ab sofort muss man auf dem Ertrag der eigenen Fotovoltaikanlage weniger Steuern zahlen: neu wird das Netto- statt das Brutto-Prinzip angewendet.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Vergütung aus dem ins Netz eingespeisten Strom wird im Prinzip nicht mehr als Teil des Einkommens
besteuert.
- Steuern werden nur noch fällig auf den Betrag, den die Anlage netto erwirtschaftet.
- Bislang galt für die Besteuerung das Bruttoprinzip: Die gesamte Einspeisevergütung wurde als Ertrag zum
Einkommen gerechnet und entsprechend besteuert.
- In Zukunft wird das Nettoprinzip angewendet. Das bedeutet beispielsweise, dass bei einer Vergütung von
4'000 Franken und Kosten für bezogenen Strom von 3'000 Franken nur noch die 1000 Franken Differenz besteuert werden.