Solar-News


Neue Tarife Einmalvergütung ab 1.4.2022

Pronovo, die Firma die für den Bund seit 2018 die Auszahlungen der EIV (Einmalvergütung) und KEV-Gelder (kostendeckende Einspeisevergütung), sowie die Verwaltung der HKNs (Herkunftsnachweise) für den Strom abwickelt, hat per 1.4.2022 die folgenden Änderungen der EIV-Fördermittel vorgenommen:

Typ Grundbeitrag bis 31.3.22 Leistungsbeitrag bis 31.3.22 Grundbeitrag ab 1.4.22 Leistungsbeitrag ab 1.4.22
Aufdach-Solaranlage 700 CHF

< 30 kW: 380CHF

< 100 kW: 290 CHF

ab 100 kW: 290 CHF 

350 CHF

< 30 kW: 380 CHF 

< 100 kW: 300 CHF

ab 100 kW: 270 CHF

Indach-Solaranlage 770 CHF

< 30 kW: 420 CHF

< 100 kW: 320 CHF

ab 100 kW: wie Aufdach

385 CHF

< 30 kW: 420CHF

< 100 kW: 330 CHF

ab 100 kW: wie Aufdach


Neuer Neigungswinkelbonus

Vertikale oder sehr stark geneigte PV-Anlagen auf sehr steilen Dächern, Fassaden, Lärmschutzwänden, Zäunen oder dergleichen sind speziell interessant für die Winterstromerzeugung. Die tief stehenden Sonne im Winter kann durch derartige Anlagen besser genutzt werden. Zudem werden diese Anlagen selten oder fast nie durch Schneefall beeinträchtigt. PV-Anlagen und Anlage-Erweiterungen ab einer Leistung von 2 kW sowie Anlagenteile, die integriert sind und eine Neigung von mindestens 75 Grad aufweisen, haben Anrecht auf den Neigungswinkelbonus in der Höhe von 250 CHF/kW. Dieser Bonus wird zusätzlich zur EIV gewährt. Dies gilt auch für integrierte Anlagen ab 100 kW, auch wenn Anlagen nur den EIV Ansatz für angebaute und freistehende Anlagen erhalten können. Der Bonus gilt für Inbetriebnahmen ab dem 1.1.2022. 

Quellen: https://pronovo.ch/de/foerderung/einmalverguetung-eiv/ sowie https://pronovo.ch/de/foerderung/einmalverguetung-eiv/haeufige-fragen/