Newsletter Nr. 1/2024 - Rettet Wasserstoff das Klima?
Dem Tagesanzeiger vom 10. Februar 2024 kann man entnehmen, dass Geologen immer mehr grosse Wasserstoff-Lagerstätten in der Erde finden.
Erstmals entdeckt wurden Vorkommen von weissem Wasserstoff in den 1970er Jahren. Dabei handelte es sich um Ausgasungen hydrothermaler Systeme. Die Entstehung von weissem Wasserstoff sowie sein Transport in der Erdkruste ist bisher wissenschaftlich noch weitgehend unverstanden. Daher existieren bislang weder Explorationsstrategien noch zuverlässige Potenzialanalysen. Seitdem wurden weitere Vorkommen entdeckt, darunter Quellen, die teils hohe Wasserstoffkonzentrationen aufweisen, Einschlüsse von Wasserstoff in Felsformationen und gelöster Wasserstoff in Grundwasser. Noch unklar ist, ob und inwiefern sich diese Quellen zukünftig technisch und wirtschaftlich nutzen lassen. Dieses Potential wird in wissenschaftlichen Studien sowie mit Probebohrungen untersucht. Neu entdeckte Quellen lassen darauf schliessen, dass zumindest manche Quellen förderwürdig sind.
Die Vorteile. des Wasserstoffs sind schon längst bekannt: er ist speicherfähig, er ist nicht von den Launen des Windes oder der Sonne abhängig. Verbrennt er, entstehen weder giftige Abgase noch Treibhausgase, sondern einfach nur Wasser. Dieser Wasserstoff wäre geeignet für den Einsatz in der Industrie, als ungiftiger Treibstoff für Flugzeuge, Lastwagen und Schiffe. Und natürlich käme er als willkommener Ersatz für Diesel und Benzin bei den Motorfahrzeugen in Frage. Man müsste also nur noch eine Ladeinfrastruktur bereitstellen.
Einige Fragen sind natürlich erlaubt. Wieso weiss man seit den 70er Jahren, dass der Wasserstoff in bestimmten Erdschichten vorkommt und quasi gebrauchsfertig hochgepumpt werden könnte und die Öffentlichkeit hört davon nichts? Offenbar hat man dem keine Bedeutung gegeben. Selbst die Geologen bekennen heute, dass man nicht an eine neue Energie im Weltausmass dachte, sondern die kleinen Vorkommen als Kuriosität behandelt hat und auch nicht gezielt danach suchte. Wieso hat dieser Abbau nicht schon längst begonnen? Könnte es sein, dass die Öl -und Gas Industrie kein Interesse an diesem Stoff hatte, der vielleicht weniger Rendite versprach. Geht es also um ein Geschäft, dass man nicht verlieren will?
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Ein weiteres Kapitel "Windräder"
Nachdem der Regierungsrat des Kantons Zürich seine Pläne für 46 mögliche Standorte von Windkraftwerken publiziert hatte, machte sich in vielen Gemeinden Widerstand breit. Mehrere Gemeinden haben inzwischen Mindestabstände von Windrädern zu Wohngebieten beschlossen und in die Gemeindeordnungen bzw. Bauvorschriften aufgenommen. Ob diese Beschlüsse rechtliche Gültigkeit haben ist umstritten, aber eher unwahrscheinlich. Das Bundesgericht hat sich in zwei unterschiedlich begründeten Urteilen schon dazu geäussert. Nun hat sich auch der Kantonsrat mit dem Thema befasst. Drei Parlamentarier forderten in einer „Dringlichen Interpellation“ am 12. Dezember 2023 „Klarheit im Prozess Windenergie.“ Die SVP forderte in einer „Parlamentarischen Initiative“ im Kantonsrat einen Mindestabstand von 1000 Metern, der in die kantonale Gesetzgebung aufgenommen werden sollte. Der Vorstoss wurde in der Debatte vom 22. Januar nur von 56 Ratsmitgliedern unterstützt. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass ein solcher Abstand die Windkraft im Kanton praktisch verhindern würde. Er zieht es vor, die Abstände in jedem Gebiet einzeln festzulegen und hat sich klar geäussert: «Das kantonale Recht erlaubt den Gemeinden nicht, zonenübergreifende Abstandsvorschriften für Nutzungszonen ausserhalb von Bauzonen festzulegen. Ausserdem stünden pauschale Abstandsvorschriften im Widerspruch zu den bundesrechtlichen und kantonalen Vorgaben zum Ausbau der erneuerbaren Energien.
Nun haben sich die drei grössten Zürcher Stromversorger positioniert. Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ), das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) und Stadtwerk Winterthur wollen für die grosse Wind-Offensive zusammenspannen. Die Regierungen der Städte Zürich und Winterthur sowie die EKZ haben eine entsprechende Zusammenarbeitsvereinbarung unterzeichnet. Mitarbeitende der Stromversorger seien schon unterwegs, um mit betroffenen Landeigentümern ins Geschäft zu kommen. Die Rede ist von einer Goldgräberstimmung.
Nächste Schritte sind Teilrevisionen des kantonalen Richtplans, womit das öffentliche Mitwirkungsverfahren startet. Der Abschluss des Verfahrens wird bis Ende 2025 geplant. Bis zum Bau der ersten Anlagen dürfte es wohl mindestens 2030 werden.
(Aus Tages-Anzeiger 5.2.2024 und Limmattaler Zeitung 22.1.2024)
Kein Anschluss von Gossau an den KEZO-Wärmeverbund.
Der Gemeinderat Gossau hat entschieden, einen möglichen Anschluss an den KEZO-Wärmeverbund nicht mehr weiterzu verfolgen. Er geht davon aus, dass sich das Kosten-Nutzen-Verhältnis für einen Anschuss verschlechtern würde. Eine Machbarkeitsstudie eines Anschlusses an den KEZO-Wärmeverbund durch das Ingenieurunternehmen Ramboll aus Zürich ergab jedoch, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis für Gossau nicht ideal ist. Das liegt daran, dass die Wärmebezugsdichte im Ortsteil Grüt nicht besonders hoch ist. Gossau-Dorf hat zwar eine höhere Wärmebezugsdichte, doch wären für dessen Anschluss zusätzliche Kosten für die Verbindungsleitung angefallen.
Hier die Medienmitteilung des Gemeinderates